Depotbankdienstleistungen

Depotbanken und Verwahrstellen unterstützen wir in vielerlei Hinsicht bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, insbesondere gem. KAGB Kapitalanlagegesetzbuch § 68 - § 90, zum Beispiel bei

  • der Verwahrung und Verwaltung der Vermögensgegenstände,
  • der Fondspreiskontrolle,
  • der Bepreisung der dem Fonds zugehörigen Vermögenswerten,
  • der Anlagegrenzprüfung,
  • der Überwachung der Fonds spezifischen Sicherheitenverwaltung,
  • der Abstimmung und der Differenzenklärung,
  • des Reportings.