Das aufsichtsrechtliche Meldewesen stellt bereits heute für Banken und Finanzinstitute einen beträchtlichen Kostenblock dar. Es ist zudem damit zu rechnen, dass Anforderungen in diesem Bereich in Zukunft eher noch zunehmen werden.
Das Wertpapiergeschäft betreffende Meldepflichten werden von uns in Ihrem Namen vollumfänglich übernommen und automatisiert erstellt, zum Beispiel:
- Meldungen nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV),
- Transaktionsmeldungen nach Artikel 26 MiFIR (Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014),
- Erstellung der Statistik über Wertpapierinvestments (früher Depotstatistik) der Deutschen Bundesbank,
- Meldungen nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV).
Regelmäßig notwendige Anpassungen aufgrund von Änderungen der Vorschriften setzen wir eigenverantwortlich und termingerecht um. Des weiteren sind unsere Mitarbeitenden Mitglieder in einschlägigen Gremien und Arbeitskreisen und garantieren damit die Aktualität unseres Fachwissens.